Gesetzliche Arbeitsplatzauflagen

Der Rat der Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) erließ am 29.05.1990 die Richtlinien 90/270/EWG über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten. Diese Richtlinien wurden am 20.12.1996 durch die Bildschirm-Arbeitsplatzverordnung (BildschArbV), die am 01.01.1997 in Kraft trat, in nationales Recht überführt. Die EU-Richtlinien und die Verordnung der Bundesregierung sind inhaltlich im wesentlichen identisch. Bei der Umsetzung des Multitables wurden alle bestehenden Vorschriften eingehalten.

Auzszug aus der Arbeitsplatzverordnung (BildschArbV):

Arbeitstisch oder Arbeitsfläche
Der Arbeitstisch bzw. die Arbeitsfläche muß eine ausreichend große und reflexionsarme Oberfläche besitzen und eine flexible Anordnung von Bildschirm, Tastatur, Schriftgut und sonstigen Arbeitsmitteln ermöglichen.
Ausreichender Raum für eine bequeme und somit ergonomisch günstige Arbeitshaltung muß vorhanden sein.

Platzbedarf
Der Arbeitsplatz ist so zu bemessen und einzurichten, daß ausreichend Platz vorhanden ist, um wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen zu ermöglichen.

Die kompletten Rechtsquellen und Normen finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter www.baua.de