Gesetzliche
Arbeitsplatzauflagen
Der
Rat der Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) erließ am
29.05.1990 die Richtlinien 90/270/EWG über Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit an Bildschirmgeräten. Diese Richtlinien wurden am
20.12.1996 durch die Bildschirm-Arbeitsplatzverordnung (BildschArbV),
die am 01.01.1997 in Kraft trat, in nationales Recht überführt.
Die EU-Richtlinien und die Verordnung der Bundesregierung sind inhaltlich
im wesentlichen identisch. Bei der Umsetzung des Multitables wurden alle
bestehenden Vorschriften eingehalten.
Auzszug
aus der Arbeitsplatzverordnung (BildschArbV):
Arbeitstisch
oder Arbeitsfläche
Der Arbeitstisch bzw. die Arbeitsfläche muß eine ausreichend
große und reflexionsarme Oberfläche besitzen und eine flexible
Anordnung von Bildschirm, Tastatur, Schriftgut und sonstigen Arbeitsmitteln
ermöglichen.
Ausreichender Raum für eine bequeme und somit ergonomisch günstige
Arbeitshaltung muß vorhanden sein.
Platzbedarf
Der
Arbeitsplatz ist so zu bemessen und einzurichten, daß ausreichend
Platz vorhanden ist, um wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen zu
ermöglichen.
Die kompletten
Rechtsquellen und Normen
finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin unter www.baua.de
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